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Keine Autos auf der Büntenstrasse


Pro Velo hat mit 45 anderen Parteien Einsprache gegen die Öffnung der Büntefeldstrasse in Hausen für den den motorisierten Verkehr erhoben. Mittlerweile ist der Gemeniderat zurückgekrebst und hat seine Verfügung wieder aufgehoben. Dem Langsamverkehr bleibt damit die attraktive Verbindung zwischen Hausen und Windisch erhalten.

Um das Dorfzentrum vom Autoverkehr zu entlasten, wollte der Gemeinderat von Hausen, auf der Büntefeldstrasse ein neues Verkehrsregime einführen. Die Bewohner von Hausen West sowie v.a. die dort angesiedelten Gewerbebetriebe sollten zeitlich beschränkt von Montag bis Freitag, von 6:00 bis 18:00, mit Tempo 30 im Einbahnverkehr direkt auf die Umfahrungsstrasse gelangen können. Um einen Teil dieses – notabene hausgemachten – Verkehrs am Dorfzentrum vorbei zu schleusen, soll eine wichtige und bewährte Skating, - Fuss- und Veloverkehrsroute geopfert werden.

Dieses Verkehrsregime ist völlig ungeeignet, weil
• der Strassenquerschnitt viel zu schmal ist für das geplante Verkehrsaufkommen.
• durch die ansässigen Betriebe mehrheitlich mit grösseren, breiten Fahrzeugen zu rechnen ist.
• Skater, Fussgänger und Radfahrer damit zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen würden
• die Büntefeldstrasse eine wichtige Route für Schüler, Pendler, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie Erholungssuchende darstellt.
• der Landwirtschaftsverkehr auf schmale offizielle Wanderwege ausweichen muss.
• Tempo 30 und die zeitliche Beschränkung auf einer solchen schnurgeraden Ausserortsstrasse erwiesenermassen nicht funktionieren.
• mit Schleichverkehr und Mehrverkehr zu rechnen ist.

Nach dem fristgerechten Eingang von insgesamt 46 Einsprachen im August 2019 und vor allem nach Einwänden der Abteilung für Baubewilligungen (AfB) des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau (BVU) zur Bewilligungsfähigkeit hat der Gemeinderat die Teilöffnung der Büntefeldstrasse widerrufen – und wahrscheinlich für immer versenkt.

Es bleiben diverse Fragen offen:
  • Wieso haben sowohl Gemeinderat, BVU als auch die Regionalpolizei ein Gutachten ignoriert, das sich sehr kritisch zum anvisierten Verkehrsregime äussert.
  • Wie konnte das BVU diese Teil-Öffnung gutheissen, obwohl sie nicht bewilligungsfähig ist?

Pro Velo Brugg-Windisch wird diesbezüglich nachfragen.

 

 

 

   
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